Anmelden
Wer zum ersten Mal nach Bamberg kommt, muss sich unter anderem hier auch anmelden. Jede Studentin/jeder Student ist nach dem Meldegesetz verpflichtet, sich innerhalb einer Woche nach einem Wohnungswechsel bei der zuständigen Gemeinde anzumelden. Dies gilt auch für den Einzug in eine Nebenwohnung als weitere Wohnung. Studierende an der Universität Bamberg, die sich mit Hauptwohnsitz in der Stadt Bamberg anmelden, bekommen fünf Einkaufsgutscheine "City Schexs" im Wert von 50 €. Zudem werden unter diesen Anmeldungen pro Semester fünf Stipendien zu jeweils 100 € verlost.
Einwohnermeldeamt
Rathaus Maxplatz
Maximilianplatz 3
96047 Bamberg
Tel.: (0951) 871 272
E-Mail:
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Öffnungszeiten:
Mo 08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 18.00 Uhr
Di bis Fr 08.00 - 12.00 Uhr
Im Internet unter:
www.stadt.bamberg.de => Lebenslagen => Umzug nach Bamberg
GEZ-Befreiung
Die Bedingungen für GEZ-Befreiung und Sozialtarif der Telekom sind sehr ähnlich, es lohnt sich also, gleich beide in Anspruch zu nehmen.

ACHTUNG:
Durch die Gesetzesänderung am 1. April 2005 ist nun nicht mehr die Stadt Bamberg für die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht zuständig, sondern die GEZ selbst. Lediglich BAföG-Empfänger, die nicht mehr bei ihren Eltern wohnen, haben eine reelle Chance befreit zu werden.
Den Antrag auf Freistellung findet ihr hier.
BAföG-Bescheid muss beigelegt werden!
Die Rundfunkgebührenbefreiung muss in regelmäßigen Abständen neubeantragt werden. Wer dies vergisst kann keine rückwirkende Befreiung beantragen, muss also zahlen. Fernseher, Radio, internetfähige PCs und Handys sind gebührenpflichtig. Umzug und Kontowechsel muss der GEZ auch im Fall der Befreiung unverzüglich angezeigt werden, sonst wirds eventuell ziemlich teuer.
Stellt euch darauf ein, dass mit oder ohne Befreiung die GEZ möglicherweise gelegentlich jemanden vorbeischickt.
Ihr seid NICHT verpflichtet Angaben zu machen oder jemanden in eure Wohnung zu lassen! Drohungen sind in dem Fall leere Drohungen. Schwarzsehen ist kein Fall für die Polizei. Es sei denn, der Gebührenbeauftragte und sein Zielobjekt prügeln sich (Quelle: Süddeutsche.de)
Wer bereits gemeldet ist, sich aber endgültig von Fernseher, Radio, internetfähigem Handy und PC getrennt hat, kann sich mit diesem Formular wieder abmelden. Einfach per Einschreiben verschicken. Auch hier gilt: Rückwirkende Abmeldung ist nicht möglich! Falls ihr euch dazu entschließt, rechnet auf jeden Fall mit mindestens einem Besuch der GEZ.
Hintergrundinfo:
auf der GEZ Homepage
Rundfunkgebührenstaatsvertrag
Sozialtarif der Telekom
Wird der Sozialtarif gewährt, so werden pro Monat 6,94 Euro Gesprächsgebühren erlassen. Telefoniert man für weniger als 6,94 Euro im Monat oder über andere Anbieter als die Telekom, verfällt die Gutschrift.
Beantragen
Mit dem Sozialtarif der Telekom läuft es ähnlich wie mit der GEZ-Befreiung. Neben dem ausgefüllten Antrag muss eine Kopie der Bescheinigung über die Rundfunkgebührenbefreiung von der GEZ oder eine Kopie des BAföG-Bescheides beigefügt werden. Zusätzlich sollte man alleiniger Inhaber des Anschlusses sein, bei WGs dürfte es also schwierig werden.
Der Antrag kann online heruntergeladen werden.
Weitere Infos
- Infos der Telekom zum Sozialtarif
- Infos der Telekom zu Uni@home
- Weitere Informationen der Universität zu Sonderkonditionen für Studierende.
Adresse des T-Punkt in Bamberg:
Hauptwachstrasse 13
96047 Bamberg
Falls ihr noch andere gute Tipps oder Vorschläge habt, lasst es uns wissen. Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.
update jwe 11.04.2011









